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Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

In den vergangenen Tagen haben sich verschiedene Fragen in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellt. Bei diesem Online-Konsultationsverfahren werden in einem passwortgeschützten Bereich nur alle Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese können online eingesehen und heruntergeladen werden, damit sie auch offline verfügbar sind. Die jeweilige Stellungnahme der SGD Nord zu den in 2018 vorgetragenen Einwendungen kann in den umfangreichen Tabellen nachgelesen werden.

 

Sofern ein Passwort bei der SGD Nord angefordert wurde, hat sie in dem Schreiben auch die jeweilige Einwendernummer mitgeteilt. Anhand dieser kann in den Tabellen die jeweilige Stellungnahme der SGD Nord zu den eigenen Einwendungen gefunden werden.

 

Ist man mit der überarbeiteten Fassung der Rechtsverordnung (Synopse) nicht einverstanden und/oder ist die Stellungnahme der SGD Nord zu den eigenen Einwendungen nicht ausreichend, so kann jeder Einwender bis zum 12.01.2024 (Fristende, Eingang bei der SGD Nord ist maßgebend) hierzu erneut eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Per Email an oder postalisch an

 

SGD Nord, Referat 31,

Fachbereich 312,

Stresemannstraße 3-5,

56068 Koblenz

 

Wichtig ist, hierbei in jedem Fall die Einwendernummer anzugeben. Ein Musterschreiben mit den erforderlichen Angaben hat die SGD Nord bei den Dokumenten im passwortgeschützten Bereich hinterlegt.

Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 12. Januar 2024

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