Schneeräumung und Streupflicht in der Gemeinde
Auch in diesem Jahr möchte ich auf die geltenden Regelungen der Satzung der Ortsgemeinde Höhn über die Reinigung öffentlicher Straßen hinweisen. Diese ist auch auf unserer Internetseite unter „Leben in Höhn“ und dort unter „Was finde ich wo?“ jederzeit abrufbar.
Die Gespräche der letzten Tage haben gezeigt, dass nochmals ein klarstellender Hinweis erforderlich ist:
Alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde (und sofern durch den Mietvertrag vorgesehen, die Mieter) sind zur Schneeräumung und zum Streuen verpflichtet.
Diese Pflicht erstreckt sich bei den Gemeindestraßen auf die Gehwege entlang des Grundstücks und die Fahrbahn (halbseitig)! Sie gilt während der allgemeinen Verkehrszeiten an Werktagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Samstagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Anlieger an Kreis- und Bundesstraßen sind verpflichtet die Gehwege zu räumen!
Die Gemeinde räumt lediglich unterstützend, d.h. eine Räumung oder das Streuen durch die Gemeinde entbindet nicht von der obigen Pflicht.
Die Grundstückseigentümer können haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und hierdurch Personen oder Sachen zu Schaden kommen!
Manche Gemeindestraßen (nicht gemeint sind Kreis- und Bundesstraßen) haben keine oder keine durchgängigen Gehwege oder nur sehr schmale Gehwege. Hier ist darauf zu achten, dass zumindest die Fahrbahn geräumt ist, da sie in den betroffenen Straßen auch von Fußgängern genutzt wird.
Wie auch jedes Jahr hat jeder seine eigenen Vorstellungen vom Räumungsdienst der Gemeinde. Daher an dieser Stelle ein paar Informationen: Wir haben Schneeschieber, d.h. der Schnee, der geräumt wird, muss immer irgendwo wieder hingeschoben werden. Parkende Autos am Straßenrand behindern die Räumung, so dass aus diesem Grund manche Straßen unter Umständen nicht geräumt werden können. Da viele Straßen geräumt werden müssen, kann es passieren, dass auf von Eigentümern/Mietern bereits geräumte Flächen nochmals Schnee geschoben wird. Aber unsere Schneepflüge können nicht gleichzeitig überall sein. Das lässt sich leider nicht vermeiden. Eine teilweise Räumung von Straßen ist nicht möglich. Entweder wird gemeindeseitig unterstützend geräumt oder nicht.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Schnee nicht einfach auf die Fahrbahn räumen dürfen!
Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Mobile Arztpraxis in Höhn
Sa, 05. Oktober 2024
Defibrillator im Einkaufspark an der B255
Im Schalterraum der Sparkasse Westerwald-Sieg ist seit Januar 2015 ein Defibrillator für ...