Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Entfernung von Grabschmuck auf den Wiesengräbern

Ab Mitte April ist wieder sämtlicher Grabschmuck auf den Wiesengräbern zu entfernen. Grundsätzlich ist es nach der Friedhofssatzung nicht gestattet, Grabschmuck auf diesen Gräbern anzubringen.

 

Das Aufstellen von Grabschmuck wird aber im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April geduldet, da in diesem Zeitraum in der Regel nicht mehr oder noch nicht gemäht wird.

 

Ab Mitte April werden alle nicht entfernten Gegenstände gemeindeseitig entsorgt. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Blumengebinde und Kränze im Rahmen einer erst kürzlich erfolgten Bestattung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 01. April 2024

Bild zur Meldung

Mehr über

Weitere Meldungen

Mobile Arztpraxis in Höhn

Defibrillator im Einkaufspark an der B255

Im Schalterraum der Sparkasse Westerwald-Sieg ist seit Januar 2015 ein Defibrillator für ...