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Parken auf Gehwegen

Nachdem die wildesten Gerüchte in Umlauf sind, möchte ich folgendes klarstellen:

Bei dem Hinweis, dass es grundsätzlich untersagt ist, auf dem Bordstein/Gehweg zu parken, geht es nicht darum großflächig Bußgeldbescheide zu verteilen. Es ist zunächst nur ganz einfach eine Erinnerung daran, was wir alle bereits in der Führerscheinprüfung gelernt haben: Gehwege gehören den Fußgängern und nicht den Fahrzeugen! Nun haben wir in unserer Gemeinde viele Straßen, die über keinen, einen ganz schmalen oder keinen durchgängigen Gehweg verfügen. Das sind in der Regel unsere Gemeindestraßen. Dort gehen die meisten Fußgänger daher auf der Straße und die Fahrzeuge fahren in der Regel langsamer. Diese Bereiche sind nicht das Problem.

 

Anders sieht es aber bei den Kreisstraßen (Bahnhofstraße, Grube-Victoria-Straße, Albrechtweg, Grubenstraße, Marktstraße, Kirchstraße, Lindenstraße, Westerburger Straße, Bornstraße) und der Bundesstraße aus. Dort fahren die Fahrzeuge die innerorts erlaubten 50 km/h (oder schneller). In diesen Bereichen ist es für die Sicherheit der Menschen wichtig und erforderlich, dass die Gehwegbereiche nicht zugeparkt werden und die bestehende gesetzliche Regel eingehalten wird. Teilweise werden die Gehwegbereiche aber so rücksichtlos zugeparkt, dass die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Das ist insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder Kleinkindern, Rollstuhlfahrer/innen, Menschen mit Rollatoren und sonstigen Gehhilfen lebensgefährlich. Schauen Sie sich beispielsweise die Kirchstraße an, die ohnehin nur schmale Gehwege hat: wo bitte sollen die Fußgänger hin, wenn sich jemand mit dem Auto auf den Gehweg stellt? Besonders gefährlich sind auch die Bereiche nach Kurven wie in der Westerburger Straße, wenn man aus Richtung Stahlhofen kommt oder in der Marktstraße, nach dem Förderturm Richtung Fehl-Ritzhausen.

 

Leider nimmt die gegenseitige Rücksichtnahme immer weiter ab oder es wird nicht nachgedacht oder man sieht nur auf sich selbst. Es geht nicht darum, Menschen „zu bestrafen“, sondern sie (wenn nicht anders möglich auch durch ein Bußgeld) daran zu erinnern, dass es Regeln gibt, die absolut sinnvoll sind, weil sie einen Schutzzweck, nämlich die Sicherheit und das Leben der Menschen, verfolgen. Das sollte doch uns allen am Herzen liegen, oder?


Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

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Veröffentlichung

Di, 05. September 2023

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