Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2023 vom 13.11.2023
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
1. im Ergebnishaushalt | |||
der Gesamtbetrag der Erträge | 4.400.110,00 | 44.850,00 | 4.444.960,00 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.405.160,00 | 57.460,00 | 4.462.620,00 |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -5.050,00 | -12.610,00 | -17.660,00 |
2. im Finanzhaushalt | |||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 135.100,00 | -12.610,00 | 122.490,00 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.196.000,00 | -2.052.780,00 | 2.143.220,00 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.981.610,00 | -2.568.540,00 | 3.413.070,00 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.785.610,00 | 515.760,00 | -1.269.850,00 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.650.510,00 | -503.150,00 | 1.147.360,00 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro
verzinste Kredite von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro
zusammen von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0,00 Euro auf 3.130.000 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahrenvoraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0,00 Euro auf 203.000 Euro
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse war in der Vergangenheit nicht ausgewiesen. Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 11.140.874,00 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 10.814.934,00 Euro
und zum 31.12.2023 10.797.247,00 Euro
Ortsgemeinde Höhn
Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.130.000 €, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 203.000 € aufgenommen werden müssen, wurde aufsichtsbehördlich versagt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.11.2023 bis 28.11.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag
Peter Jung
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