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Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2024 vom 13.10.2024

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2024 vom 30.10.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0,00

Euro auf

0,00

Euro

verzinste Kredite

von bisher

0,00

Euro auf

0,00

Euro

zusammen

von bisher

0,00

Euro auf

0,00

Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die inkünftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher

0,00 Euro

auf

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher

0,00 Euro

auf

0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt von bisher 1.500.000 Euro auf 1.500.000 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

und zum 31.12.2024

11.665.256,00

Euro

Höhn, den 30.10.2024
Ortsgemeinde Höhn
gez. Karin Mohr,
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.500.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.11.2024 bis 19.11.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.

Westerburg, den 07.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag
Peter Jung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 08. November 2024

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