Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2024 vom 13.10.2024
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2024 vom 30.10.2024
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt |
|
|
| auf |
| Euro | Euro | Euro |
1. im Ergebnishaushalt | |||
der Gesamtbetrag der Erträge | 4.561.890,00 | -100.090,00 | 4.461.800,00 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.392.850,00 | 139.500,00 | 4.532.350,00 |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 169.040,00 | -239.590,00 | -70.550,00 |
2. im Finanzhaushalt | |||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 304.960,00 | -229.270,00 | 75.690,00 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.685.800,00 | 23.080,00 | 3.708.880,00 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.324.000,00 | -30.200,00 | 3.293.800,00 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit | 361.800,00 | 53.280,00 | 415.080,00 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -666.760,00 | 175.990,00 | -490.770,00 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite | von bisher | 0,00 | Euro auf | 0,00 | Euro |
verzinste Kredite | von bisher | 0,00 | Euro auf | 0,00 | Euro |
zusammen | von bisher | 0,00 | Euro auf | 0,00 | Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die inkünftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher | 0,00 Euro auf | 0,00 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher | 0,00 Euro auf | 0,00 Euro |
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt von bisher 1.500.000 Euro auf 1.500.000 Euro.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 11.753.466,00 | Euro |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 11.735.806,00 | Euro |
und zum 31.12.2024 | 11.665.256,00 | Euro |
Höhn, den 30.10.2024
Ortsgemeinde Höhn
gez. Karin Mohr,
Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.500.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.11.2024 bis 19.11.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.
Westerburg, den 07.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag
Peter Jung
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