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Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  4.561.890,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  4.392.850,00 Euro

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf  —  169.040,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  304.960,00 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  3.685.800,00 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  3.324.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  361.800,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -666.760,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.500.000 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  40,00 Euro

für den zweiten Hund  —  60,00 Euro

für jeden weiteren Hund  —  80,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund  —  300,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund  —  500,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  700,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug  —  11.849.936 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  11.832.276 Euro

und zum 31.12.2024  —  12.001.316 Euro

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 15. März 2024

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