Bauleitplanung der Ortsgemeinde Höhn
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Höhn
1. Änderung des Bebauungsplanes „Zeppen“
Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, BauGB)
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zeppen“ ist in der Zeit vom 06.05. – 07.06.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift),
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
parallel zur Veröffentlichung im Internet auch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Wege der öffentlichen Auslage der Unterlagen in Papierform in den o.g. Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung besteht.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden:
Ergänzend hierzu wird nach § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung, Textfestsetzungen, Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und eine Stellungnahme zur Altbergbausituation im Planbereich.
Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:
Nr. | Name / Institution Schreiben vom |
1 | Deutsche Telekom Technik GmbH, 56073 Koblenz 26.08.2022 (Telekommunikation, Leitungsverlegung, Versorgung) |
2 | Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, 56077 Koblenz 14.09.2022 (archäologische Fundstellen und Verdachtsflächen) |
3 | Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 56409 Montabaur 01.10.2022 (Schutz des Grundwassers) |
4 | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, 56402 Montabaur 07.09.2022 (Starkregenereignisse, Wasserschutzgebiet, Schutzfunktion der grundwasserüber-deckenden Schichten) |
5 | Landesamt für Geologie und Bergbau, 55129 Mainz 11.10.2022 (Bergbau, Altbergbau) |
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Neuhochstein:
Flur 1
Flurstücke: 93/1, 93/4, 94 (teilweise), 126/1 (teilweise), 127/1, 128 (teilweise), 129 (teilweise), 130, 131/1, 131/2, 132/8, 132/9, 132/10, 132/11, 134/5, 134/6, 135/4, 136/2, 136/3, 137/2, 138/2, 139/3, 154/2, 154/3, 155/2, 155/3, 156/1, 158/5, 158/6, 158/7, 159/3, 165/5 (teilweise), 167 (teilweise), 168 (teilweise), 169 (teilweise), 170/1, 171
Flur 8
Flurstücke: 2/2, 2/3, 3/1, 4, 5/1, 5/4, 6/3, 7/8, 7/9, 7/10, 8/4, 9/1, 10/1, 11/4, 11/6, 11/7, 11/8, 12/4, 12/5, 13/4, 70/2 (teilweise)
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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