Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates Höhn vom 13.05.2024
TOP 7 Eröffnung der Sitzung
Die Ortsbürgermeisterin eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung.
TOP 8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil
Der Tagesordnungspunkt entfällt, da keine Zuhörer anwesend sind.
TOP 9 Bericht der Ortsbürgermeisterin
1. | Wasserschutzgebiet |
| Die Rechtsverordnung zum Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria wurde veröffentlicht, allerdings fand bis zum Tag der Sitzung keine Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel statt. In der Verbandsgemeinde Bad Marienberg wurde die Verordnung Ende April im Amtsblatt veröffentlicht. |
2. | Austragen Wäller Wochenspiegel |
| Die Vorsitzende informiert, dass es im Ortsteil Oellingen Probleme mit dem Austragen des Wäller Wochenspiegels gibt. Sie hat über die Verbandsgemeinde Kontakt mit dem zuständigen Verlag Linus Wittich aufgenommen. Der Verlag sagte zu, die Ausgabe des Wäller Wochenspiegels der vergangenen Woche noch auszutragen. I m Mai gebe es zwar noch keinen neuen festen Zusteller, aber für ein Austragen in den beiden letzten Maiwochen sei gesorgt. Ab Juni soll die Zustellung wieder ordnungsgemäß erfolgen. |
3. | Freistellungsverfahren bei Bauanträgen |
| Die SGD Nord hat die Gemeinde mündlich informiert, dass sie bei Bauanträgen im Rahmen von Freistellungsverfahren nicht beteiligt worden sei. Dies sei im Rahmen eines aktuellen F reistellungsverfahrens festgestellt worden. Die Vorsitzende hat den Mitarbeiter der SGD Nord darauf hingewiesen, dass das Verfahren und die Beteiligung der zuständigen Stellen Aufgabe des Bauamts und mit diesem der Sachverhalt zu klären sei. |
4. | Straßenausbaumaßnahme Ringstraße |
| Die Baustelleneinweisung mit den Werken und dem beauftragten Unternehmen wird in der nächsten Woche erfolgen. Sobald der konkrete Baubeginn feststeht (voraussichtlich Anfang August) werden die Anwohner detailliert informiert. |
5. | Begrünungsarbeiten bei der Turnhalle in Höhn |
| Die Ortsbürgermeisterin informiert über den Sachstand der Begrünungsarbeiten in der Zehntgrafstraße und die Verlegung von Rasengittersteinen unmittelbar neben dem Turnhallenanbau als Abstellfläche für Kühlwagen bei Veranstaltungen. |
6. | Friedhof Höhn |
| Die Vorsitzende informiert, dass die geplanten Arbeiten auf dem Friedhof Höhn voraussichtlich in der 24. Kalenderwoche beginnen werden. Zunächst soll der Lärmschutzzaun angebracht werden. Unmittelbar im Anschluss soll die Umgestaltung der Wiesenfläche erfolgen. |
7. | Wahlplakate |
| Die Vorsitzende informiert, dass Wahlplakate mutwillig entfernt oder beschädigt wurden. Hierbei handelt es sich um ein strafbares Verhalten (Diebstahl, Sachbeschädigung). |
TOP 10 Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit RatsmitgliedernVorlage: VO/2024/0149
§ 33 Gemeindeordnung sieht vor, dass die Ortsbürgermeisterin den Gemeinderat jährlich in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Ratsmitgliedern und Bedienstete der Gemeinde unterrichtet, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung oder sonstige im direkten Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis stehenden Verträge handelt.
Gemäß dieser Regelung unterrichtet die Ortsbürgermeisterin über folgende bestehende Verträge: | |
- | Landwirtschaftlicher Pachtvertrag vom 26.12.2017/29.01.2018 mit Herrn Wolfgang Steup für die Grundstücke in der Gemarkung Schönberg, Flur 3, Parzelle 296/2, 297/2, 300, 306/1, 311, 312 und 314/3 mit einer Gesamtgröße von ca. 0,9383 ha. Der jährliche Pachtzins beträgt 51,13 Euro. Die Laufzeit des Pachtvertrages begann am 01.01.2018 und endet zum 31.12.2026. |
- | Landwirtschaftlicher Pachtvertrag vom 07.12.2023 mit Herrn Wolfgang Steup für das Grundstück in der Gemarkung Schönberg, Flur 7, Parzelle 2/1 und einer Größe von ca. 3,7 ha. Der jährliche Pachtzins beträgt 250,00 Euro. Die Laufzeit des Pachtvertrages begann am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. |
- | |
| |
- | Pachtvertrag vom 04.01./21.11.2012 und 1. Nachtrag vom 22.11.2012 für verschiedene Flächen für den Windpark Höhn. Die Ortsgemeinde Höhn hat verschiedene Flächen von Herrn Michael Baumann (Gemeindearbeiter in der Gemeinde Höhn) gepachtet. Für das Jahr 2023 erhielt Herr Baumann für den Windpark I und Windpark II eine Gesamtpacht in Höhe von 1.347,06 Euro. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 eine zusätzliche Zahlung für das Jahr 2022 aus der Beteiligung am Nettostromerlös in Höhe von 841,57 Euro gezahlt. ie Laufzeit des Pachtvertrages begann mit der Unterzeichnung des Vertrages und hat eine aufzeit von 29 Jahren ab der Umsetzung des Vorhabens. |
- | Pachtvertrag vom 20.01.2012/21.12.2012 und I. Nachtrag vom 22.11.2012 für verschiedene Flächen für den Windpark Höhn. die Ortsgemeinde hat verschiedene Flächen von Herrn Florian Kraft gepachtet. Für das Jahr 2023 erhielt Herr Kraft für den Windpark I und Windpark II eine Gesamtpacht in Höhe von 5.210,50 Euro. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 eine zusätzliche Zahlung für das Jahr 2022 aus der Beteiligung am Nettostromerlös in Höhe von 3.255,24 Euro gezahlt Die Laufzeit des Pachtvertrages begann mit der Unterzeichnung des Vertrages und hat eine Laufzeit von 21 Jahren ab der Umsetzung des Vorhabens. |
- | Mietvertrag vom 03./10.09.2019 mit Frau Karin Mohr für einen ca. 14 m² großen Raum im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung, Grubenstraße 6, Höhn. Die Miete beträgt monatlich 56,00 Euro zuzüglich 14,00 Euro an monatlichen Betriebskosten. Der Mietvertrag begann am 01.09.2019 und läuft auf unbestimmte Zeit. |
TOP 11 Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BaugesetzbuchVorlage: VO/2024/0254
1. Bauvorhaben „Nachtrag Um- und Anbau einer Betriebsstätte, Änderung der Betriebszeiten“
In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50, Flurstück 45/103 ist geplant einen Teilbereich des Bestandsgebäudes (Einkaufpark) abzureißen und neu zu bauen. Des Weiteren ist eine Anpassung der Betriebszeiten vorgesehen (neu von 6:00 Uhr bis 22:00).
Der Ortsgemeinderat beschließt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben „Um- und Anbau einer Betriebsstätte, Änderung der Betriebszeiten“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50, Flurstück 45/103, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
2. Bauvorhaben: „Nutzungsänderung“
In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50, Flurstück 101, ist eine Nutzungsänderung geplant. Räumlichkeiten der Tagesförderstätte sollen vorübergehend (ca. 4 Jahre) als Unterrichtsräume genutzt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50, Flurstück 101, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. Bauvorhaben: „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“
In der Gemarkung Oellingen, Flur 36, Flurstück 140, ist der Neubau eines Wohngebäudes mit Garage geplant. Von der zunächst erteilten Baugenehmigung wurde hinsichtlich des Wohngebäudes noch kein Gebrauch gemacht. Das geplante Wohngebäude wird mit der Garage (Bestand) verbunden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“ in der Gemarkung Oellingen, Flur 36, Flurstück 140, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
4. Bauvorhaben: „Aufstellen eines Warenautomaten“
In der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 49, Flurstück 34, ist das Aufstellen eines Warenautomaten (nicht in Verbindung mit einer offenen Verkaufsstelle) auf einem Privatgrundstück geplant. In dem Warenautomaten sollen Substitute für Tabakwaren (E-Zigaretten, Zubehör), Getränke (marktübliche Softdrinks, keine alkoholischen Getränke) und Snacks (markenübliche Snacks und Süßigkeiten) angeboten werden. Der Warenautomat ist mit einem Abfall und Rückgabebehälter in direkter Nähe ausgestattet. Die Größe beträgt 1830 mm (H) x 1290 mm (B) x 900 mm (T). Für die Tabakprodukte ist eine Altersverifizierung vorgesehen.
Der Gemeinderat diskutiert über den Sachverhalt und stellt fest, dass der Warenautomat bereits aufgestellt wurde. Nach Auffassung des Gemeinderats besteht durch die Aufstellung der Automaten in Bereichen, die überwiegend nur eine Wohnbebauung aufweisen, die Gefahr einer Lärmbelästigung, insbesondere auch in Ruhezeiten. Die Automaten können 24 Stunden täglich über das ganze Jahr hinweg genutzt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben „Aufstellung eines Warenautomaten“ in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 49, Flurstück 34, nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 12 Eintragung einer Baulast - Sportplatz SchönbergVorlage: VO/2024/0255
Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 18.03.2024 sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben des SV Neuhochstein (Aufstellung von zwei Containern zu Lagerung) erteilt. Laut Rückmeldung der unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) ist für die Erteilung der Baugenehmigung zusätzlich erforderlich, dass die Flurstücke 868 und 921 in der Gemarkung Schönberg, Flur 6, entweder vom zuständigen Katasteramt vereinigt oder mittels einer Baulast zusammen zu fassen sind. Da das Baulastverzeichnis beim Kreis geführt wird, erscheint es sinnvoll, auch mit Blick auf die gesetzte Frist, kurzfristig eine Baulast eintragen zu lassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Baulast (Zusammenfassung) hinsichtlich der Grundstücke in der Gemarkung Schönberg, Flur 6, Flurstücke 868 und 921 zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 13 Beratung und Beschlussfassung über Ausschreibungen und AuftragsvergabenVorlage: VO/2024/0257
1. Auftragsvergabe - Straßenbeleuchtung Schönberg
In der Bahnhofstraße in Schönberg sind neben der Seilleuchte über deren Austausch der Ortsgemeinderat in seiner letzten Sitzung beraten und beschlossen hat, die beiden unmittelbar angrenzenden Seilleuchten sowie die Seilleuchte in der Mittelstraße ebenfalls marode und sollen durch Lichtmasten ersetzt werden. Dies betrifft den Bereich der Bahnhofstraße zwischen den Straßen „Im Holzborn“ und „Mittelweg/Talblick“.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin hinsichtlich der Angebote (Nr. 1524EJ2295 und Angebot Nr. 1524EJ2297) mit der Firma Zoth GmbH & Co.KG über einen Rabatt zu verhandeln und diese dann zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Daghegen: 0 | Entaltungen: 0 |
2. Ausschreibung – Endgültige Erschließung der Großseifener Straße
Die Großseifener Straße soll endgültig erschlossen werden. Die Maßnahme wird so umgesetzt, dass auch die beiden Grundstücke am Ende des Wendehammers erschlossen werden, wobei das Grundstück des Solarparks nur mit einer Teilfläche erschlossen wird. Da es sich um eine Erschließungsmaßnahme handelt, sind von den Anliegern 90 % der umlagefähigen Kosten zu tragen. Der Gemeindeanteil liegt bei 10 %.
Beschluss:
1. | Der Ortsgemeinderat beschließt die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Großseifener Straße (Fertigstellung) gemäß den Planungen des Planungs- und Ingenieurbüros Brüll & Löwenguth auszuschreiben. |
2. | Die/Der Ortsbürgermeister/in wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. |
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 14 Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung der ForstbetriebsgemeinschaftenVorlage: VO/2024/0236
Anfang der 1980er Jahre wurde im Bereich des damals zuständigen Forstamtes Wallmerod für jedes Forstrevier sog. Forstbetriebsgemeinschaften gegründet. Umsatzsteuermäßig werden die Geschäfte über die Verbandsgemeinde geführt. Es besteht kein Bedarf am Fortbestand der Forstbetriebsgemeinschaften.
Beschluss: | |
1. | Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers zu unterschreiben, wobei Ansprechpartner für PEFC Deutschland die VG Westerburg werden soll. Damit unterwirft sich die Ortsgemeinde erneut dem PEFC-Standard in Form eines Einzelzertifikats. Die Unterzeichnung hat bis spätestens 01.06.2024 zu erfolgen. |
2. | Die Ortsgemeinde verzichtet zum 01.07.2024 auf alle Rechte bei der Auflösung der vorhandenen FBGs auf Herausgabe von Materialien, Anteile am Vereinsvermögen, Entschädigung von Einlagen oder sonstige Forderungen zu Gunsten der VG Westerburg. |
3. | Die Ortsgemeinde gibt zum 01.07.2024 alle Mitgliedschaften bei vorhandenen oder in der Vergangenheit vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften (bekannt oder unbekannt) auf bzw. wünscht die Auflösung aller vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften (bekannt oder unbekannt). |
4. | Die Ortsgemeinde beauftragt die VG Westerburg in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Rennerod ggf. weitere notwendige Entscheidungen/Erklärungen zu treffen/abzugeben, die dem Ziel der vollständigen Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaften dienlich sind. |
5. | Die Ortsgemeinde beauftragt die VG Westerburg, die Änderung der PEFC-Zertifizierung von Gruppen- zu Einzelzertifizierungen, soweit notwendig, an die fördermittelgebenden Stellen, KVO, etc. zu kommunizieren. |
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
TOP 15 Verschiedenes
Die Ortsbürgermeisterin informiert über den Sachstand der KMF-Sanierung im Kindergarten. Im Zuge der Sanierung wurde der Kindergartenbetrieb in das Dorfgemeinschaftshaus Oellingen und das Katholische Pfarrheim ausgelagert. Für die Erteilung einer vorübergehenden Betriebserlaubnis habe das Landesjugendamt kurzfristig eine Bestätigung des Bauamtes verlangt, dass diese Räumlichkeiten für den Betrieb eines Kindergartens geeignet seien. Dies obwohl sich bereits die Unfallkasse damit befasst hatte und gemeinde- und trägerseitig die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden. Der zuständige Bearbeiter des Bauamts beim Kreis forderte zunächst die Beantragung einer Baugenehmigung. Ein Baugenehmigungsverfahren hat in der Regel eine Dauer von mindestens drei Monaten. Davon wurde mit Unterstützung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und des Bauamtsleiters wieder Abstand genommen. Es wurde für die knapp 10-tägige vorübergehende Nutzung die grundsätzliche Eignung der Räumlichkeiten geprüft und auch bestätigt.
Bei der Untersuchung aller Räumlichkeiten des Bestandsgebäudes im Zuge der KMF-Sanierung (Flurbereich und in Nebenraum zwischen Gruppe 1 und 2) hat sich herausgestellt, dass auch in den Gruppenräumen 1, 4 und 5 eine KMF-Sanierung im Deckenbereich und bei den Außenwänden erforderlich ist, was zu einer Verlängerung der Bauzeit bei der Entsorgung der alten Dämmung und beim Trockenbau und zugleich auch zu einer Erhöhung der Kosten führt. Die Ortsgemeinde hat ein entsprechendes Nachtragsangebot zur Sanierung erhalten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt der Firma Stefan Hartung GmbH den Auftrag bezüglich des Nachtragsangebotes vom 08.05.2024 in Höhe von 74.597,23 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Herr Steup teilt mit, dass sich ein Anwohner aus der Straße Hinterm Zaun beschwert habe, dass dort zu schnell gefahren würde. Die Anwohner bitten das 30-Zonen-Schild, das derzeit bei der Straße Hinterm Zaun steht in Richtung der Straße Am Bahnhof zu versetzen. Die Ortsbürgermeisterin wird dies mit der Verkehrsbehörde erörtern und klären.
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