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Parken auf öffentlichen Flächen

Leider stehen immer wieder tage- und teilweise sogar wochenlang abgemeldete oder nicht fahrbereite Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen oder sonstigen öffentlichen Flächen. Es wird unsererseits geduldet, dass solche Fahrzeuge nur für einen kurzen Zeitraum dort abgestellt werden (max. 2 bis 3 Tage). Sollten die Fahrzeuge jedoch mehrere Tage oder gar noch länger abgestellt werden, wird erforderlichenfalls das Ordnungsamt eingeschaltet und ein Abschleppdienst beauftragt. Die Kosten hierfür werden beim Fahrzeughalter geltend gemacht.


 

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Veröffentlichung

Fr, 19. Juli 2024

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