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Tötung von Rehkitzen durch Hunde

In der letzten Woche wurde ein Rehkitz in einem unserer Jagdreviere von einem oder mehreren wildernden Hunden getötet. Bereits im letzten Jahr wurden Rehkitze durch wildernde Hunde in unseren Jagdrevieren getötet. Die Rehkitze haben keine Chance gegen einen oder mehrere wildernde Hunde und sterben, wie auf dem nachfolgenden Bild zu erkennen ist, einen qualvollen Tod.

Unsere Jagdpächter, Jäger und Landwirte betreiben einen hohen Aufwand, um Rehkitze zu schützen und setzen in der Zeit der Heuernte Drohnen mit Wärmebildkameras ein, um das Leben der Kitze nicht in Gefahr zu bringen. Verantwortungslose Hundebesitzer lassen ihre Hund frei laufen, obwohl diese nicht verlässlich abrufbar sind und/oder einen Jagdtrieb haben. Rehkitze sind oftmals für unsere Augen nicht sichtbar unweit der Wege im hohen Gras auf dem Feld. Machen freilaufende Hunde Jagd auf die Rehkitze, besteht für das Kitz Lebensgefahr. Die Kitze werden zu Tode gebissen. Das ist Tierquälerei!

Ich weise daher erneut und ausdrücklich auf die geltenden Vorschriften hin:

Es besteht auch außerorts eine Anleinpflicht(!), wenn ein Hund nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hört und/oder sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 m nähert und/oder die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist. Wer seinen Hund in diesen Fällen nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Zudem sind jagdausübende Personen befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Sie gelten darüber hinaus als gefährliche Hunde, wenn sie durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist eine Erlaubnis erforderlich!


Karin Mohr, Ortsbürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gemeinde Höhn
Fr, 19. Juli 2024

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