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30er-Zonen und Einbahnstraßen

In unserer Gemeinde haben wir, auch auf Wunsch der Anlieger, umfangreiche 30er-Zonen eingeführt, um in den meist schmalen Gemeindestraßen eine angepasste Höchstgeschwindigkeit festzulegen. Dies dient vor allem der Verkehrssicherheit, zumal nicht in allen Straßen durchgängige oder größtenteils nur sehr schmale Gehwege sind. Eine Besonderheit der Zonen ist, dass diese nur jeweils am Anfang und am Ende mit Schildern gekennzeichnet werden. Da wir aber bis auf wenige Ausnahmen überall 30er-Zonen haben, ist es ganz einfach sich das zu merken: Im Zweifelsfall ist man nämlich immer in einer 30er-Zone, wenn man außerhalb der Kreis- und Bundesstraße durch unsere Straßen fährt.

 

Leider erreichen mich immer wieder Beschwerden, dass sich – nicht nur von Ortsfremden, sondern vor allem auch von Einwohnern unserer Gemeinde – an die vorgegebene Geschwindigkeit nicht gehalten wird. Das ist insbesondere in den Bereichen, wo sich viele Kinder aufhalten, z.B. bei den Kindergärten und Schulen, in der Nähe von Spielplätzen usw. mehr als gefährlich. 

 

Beim Kath. Kindergarten kommt hinzu, dass oftmals der Gehweg zugeparkt wird, so dass die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Gerade dort ist zum Teil die Situation aufgrund des Verkehrs, insbesondere wenn Kinder abgeholt oder gebracht werden, unübersichtlich. Auch Menschen, die einen Rollator nutzen oder im Rollstuhl sitzen, sind oftmals gezwungen die Straße zu nutzen, weil die Gehwege zugeparkt oder zu schmal sind.

 

Bitte halten Sie sich an die vorgegebene Geschwindigkeit. Diese ist aus gutem Grund festgelegt worden. Entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße zu fahren wie dies immer wieder im Bereich der Schulen und Kindergärten gemacht wird, ist ebenfalls kein Kavaliersdelikt. Dadurch werden Menschen gefährdet. Muss denn wirklich erst etwas passieren, damit sich an bestehende Regeln gehalten wird? Gerade im Straßenverkehr ist vor allem in der Ortslage Rücksichtnahme lebenswichtig! Bitte achten Sie auf Ihre Geschwindigkeit und die vorgegebenen Fahrtrichtungen.

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Veröffentlichung

Di, 23. Juli 2024

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