Entfernung von Grabschmuck auf den Wiesengräbern
Ab Mitte April ist wieder sämtlicher Grabschmuck auf den Wiesengräbern zu entfernen. Grundsätzlich ist es nach der Friedhofssatzung nicht gestattet, Grabschmuck auf diesen Gräbern anzubringen.
Das Aufstellen von Grabschmuck wird aber im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April geduldet, da in diesem Zeitraum in der Regel nicht mehr oder noch nicht gemäht wird.
Ab Mitte April werden alle nicht entfernten Gegenstände gemeindeseitig entsorgt. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Blumengebinde und Kränze im Rahmen einer erst kürzlich erfolgten Bestattung.
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