Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria
Am letzten Montag (22.04.2024) hat die SGD Nord mitgeteilt, dass sie die Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria erlassen hat und öffentlich bekanntmacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Verordnung in Kraft. Diese werden wir auch auf der Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-hoehn.de veröffentlichen.
Seitens der Gemeinde und auch von allen, die sich ebenfalls an dem Verfahren beteiligt haben, wurde in dem Verfahren stets klargestellt, dass auch uns der Schutz des Trinkwassers wichtig ist. Die Frage ist aber, was ist und in welchem Umfang für den Schutz des Wassers tatsächlich erforderlich. Die Festlegung der Schutzzonen und der Maßnahmen/Verbote erfolgt seitens der SGD Nord auf Grundlage von Gutachten, die bis heute nicht offengelegt wurden. Gerade dann, wenn in Rechte von Bürgern und Gemeinden eingegriffen wird, ist die Wahrung der Verhältnismäßigkeit und ein transparentes Verfahren zwingend erforderlich.
In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Er hat seine Rechtsgrundlage im Rechtsstaatsprinzip.
Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Entscheidung der SGD Nord gerichtlich überprüft werden muss, da das gesamte Vorgehen der SGD Nord aus seiner Sicht nicht mit Recht und Gesetz vereinbar ist. Auch die Umgehung des Erörterungstermins durch das Online-Konsultationsverfahren, das viele Bürger/innen von der Wahrnehmung ihrer Rechte ausgeschlossen hat, sowie die nach wie vor fehlende Vorlage des Gutachtens, aus dem die SGD Nord die großzügige Anordnung der Schutzzonen und die damit einhergehenden umfassenden Verbote ableitet, bedürfen der Überprüfung.
Die Gemeinde wird - wie in der Sitzung vom 19.02.2024 beschlossen - jetzt die Rechtsverordnung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.
In seiner nächsten Sitzung wird sich der Gemeinderat parallel zur Klage, die zur Wahrung der Rechte der Gemeinde und ihrer Einwohner unerlässlich ist, über weitere begleitende Maßnahmen abstimmen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Mobile Arztpraxis in Höhn
Sa, 05. Oktober 2024
Defibrillator im Einkaufspark an der B255
Im Schalterraum der Sparkasse Westerwald-Sieg ist seit Januar 2015 ein Defibrillator für ...